Bausparvertrag – jetzt Wohnungsbauprämie zur freien Verfügung sichern

Die Regelungen für die Wohnungsbauprämie werden sich zum Jahreswechsel 2008 / 2009 deutlich ändern. Während die Wohnungsbauprämie nach der aktuellen Regelung frei genutzt werden kann, so fern der Bausparvertrag mindestens 7 Jahre lang geführt wurde, darf sie nach der neuen Regelung ab 2009 nur noch zum Kauf von Wohnungen oder Eigenheimen genutzt werden.

Daher ist es äußerst ratsam, sich bereits jetzt noch für einen Bausparvertrag zu entscheiden und die Wohnungsbauprämie für andere Zwecke verwenden zu dürfen. Die Prämie beträgt im Jahr 45,06 Euro und steht nach 7 Jahren zur Verfügung. Um eine Prämie von 45,06 Euro pro Jahr zu erhalten, ist es notwendig, dass jedes Jahr mindestens 512 Euro in den Bausparvertrag eingezahlt werden. Sehr viele Bausparkassen bieten verschiedene Modelle in diesem Sektor an, bei denen es zusätzlich eine variable Grundverzinsung auf das Guthaben gibt. Diese kann sehr stark variieren und richtet sich auch nach der späteren Nutzung des Bausparguthabens.

Wenn das gesamte Guthaben etwa nach 7 Jahren ausgezahlt werden soll und kein Darlehen in Anspruch genommen wird, liegt die Verzinsung meist höher, als wenn ein Darlehen beansprucht werden soll. Teilweise wird direkt bei Vertragsabschluss festgelegt, wie das Bausparguthaben später genutzt werden kann, so dass direkt die genauen Konditionen feststehen. Es lohnt sich also schon einmal darüber nachzudenken, welche Art von Bausparvertrag abgeschlossen wird. Die Bausparkasse Mainz bietet zum Beispiel 3 verschiedene Vertragsmodelle zur Wahl an. Somit kann der Kunde bereits vor Vertragsabschluss entscheiden, wozu er später das Guthaben nutzen möchte und erhält dementsprechend attraktive und gut ausgerichtete Konditionen.

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